„Wie wichtig das Thema in der Ahauser Bevölkerung gesehen wird, zeigt die außergewöhnliche große Zahl der Zuhörer“, so Heinrich Laing, Vorsitzender der CDU-Senioren-Union Ahaus, der. über 70 Zuhörer bei der Informationsveranstaltung im Saale Möllers begrüßen konnte. Die Gäste informierten sich äußerst interessiert über die Finanzierung der häuslichen Pflege und der Heimpflege sowohl nach der Pflegeversicherung als auch nach dem bisherigen Bundessozialhilfegesetz, jetzt SGB XII.
Gerd Hilbing vom Fachbereich Soziales des Kreises Borken stellte anhand von Schaubildern zunächst die demographische Entwicklung der Bevölkerung im Gebiet der Stadt Ahaus und des Kreises Borken dar: Heute wohnen in Ahaus 5538 Personen über 65 Jahre, 2.218 Personen über 75 Jahre und 1142 Personen über 80 Jahre. In den nächsten 15 Jahren werden sich diese Zahlen fast verdoppeln.
Einen breiten Raum nahmen die Ausführungen über die Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und des Pflegewohngeldes ein. Viele Nachfragen gab es bei den Erläuterungen der Sozialen Sicherung der Pflegeperson. In diesem Bereich ging der Referent auf die Beitragszahlungen der Pflegekassen an die gesetzliche Rentenversicherung für die Alterssicherung der Pflegepersonen ein, die zu Hause pflegebedürftige Personen wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Dieses gilt nicht nur für pflegebedürftige alte Menschen, sondern auch für pflegebedürftige Kinder. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und der Pflegetätigkeit.
Interessante Ausführungen machte Gerd Hilbing zur Finanzierung der Heimpflege. Die Heimpflegekosten von monatlich bis zu 3.500 € (Pflegestufe III), auch im Altenpflegeheimen in Ahaus, sind kaum noch aus Einkommen und den Zuschüssen der Pflegekassen in Höhe von 1.023 € bis 1.432 € von den Heimbewohnern zu finanzieren. .Durch die Gewährung von zusätzlichem Pflegewohngeld, das beim Kreis Borken durch die Heime beantragt werden muss und einkommens- und vermögensabhängig ist, können Heimbewohner in vielen Fällen ohne die Zahlung von Sozialhilfe ihren Heimplatz finanzieren.
Aber was ist zu tun, wenn der Heimplatz nicht voll bezahlt werden kann. Dazu führte der Referent aus, dass dann Sozialhilfe beantragt werden kann, wenn Einkommen und Vermögen für die Bezahlung des Heimplatzes nicht ausreichen. Für die Bearbeitung der Sozialhilfeanträge ist der Kreis Borken, Fachbereich Soziales, zuständig. Die Anträge müssen bei den Städten und Gemeinden vor Heimaufnahme gestellt werden. Sozialhilfe wird aber nur nachrangig gewährt, d. h., dass zunächst alle Ansprüche gegenüber anderen durchgesetzt werden müssen. Wenn dem Heimbewohner dieses nicht selbst möglich oder zuzumuten ist, tritt das Kreissozialamt an dessen Stelle und setzt für ihn die Ansprüche durch.
Viele Diskussionspunkte wie z. B. Schenkungsherausgabe mit Rückforderungsansprüchen, Übertragsverträge mit Wohnrechten und freier Kost, Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern konnte Gerd Hilbing an Hand von Beispielen erläutern.
Erstaunt waren die Zuhörer, dass im gesamten Kreis Borken insgesamt 2.239 Heimplätze in 40 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung stehen. Für die Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen zahlt der Kreis Borken ca. 16 Mio. € jährlich an Heimpflegekosten und Pflegewohngeld. Zusätzlich wohnen 1.557 Behinderte in 17 Wohnheimen; die Kosten dafür trägt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Gerd Hilbing ermunterte die Anwesenden, bei Fragen die Sozialämter und die Pflegeberatungsstelle im Rathaus der Stadt Ahaus, aber auch den Fachbereich Soziales, Abteilung Pflege, des Kreises Borken um Rat zu fragen. Auskünfte erteilen auch die Heimleiter der Seniorenheime in Ahaus.