Der Leiter des Sozialamtes Herbert Kemmerling und der Leiter des Schulverwaltungsamtes Hermann Lefering haben zu den Themen"Konsequenzen aus dem demografischen Wandel vor Ort" und "Ganztagsschule in Ahaus" am Donnerstag, den 1. Februar 2007, vor den Mitgliedern der Ahauser Seniorenunion aufschlussreiche Vorträge gehalten.
Herbert Kemmerling (links im Bild) erläuterte die Konsequenzen des demografischen Wandels in Ahaus. Der Anteil der Menschen, die 60 Jahre und älter sind, wird von heute 7.168 auf 12.324 im Jahre 2030 ansteigen. Diese Bevölkerungsentwicklung wird Veränderungen im Bereich des Zusammenlebens, des Wohnens und auch der Pflege mit sich bringen., für die entsprechende Vorsorge zu treffen ist.
Die Stadt Ahaus, aber auch die übrigen Gemeinden im Kreis Borken, bei dem die Federführung, die sogenannte kommunale Pflegeplanung, liegt, sind bereits zusammen mit verschiedenen Investoren in vielfältiger Weise tätig geworden, entsprechende Entwicklungen in den Lebensvorstellungen der älteren Menschen zu ermitteln und mit den unterschiedlichen Angeboten darauf zu reagieren.
Die Kommunale Pflegeplanung hat die alte Pflegebedarfsplanung abgelöst; sie ist Aufgabe des Kreises Borken unter Beteiligung der Städte und Gemeinden und der Pflegekonferenz, in der Vertreter von Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Medizinischer Dienst, Seniorenvertretungen, Selbsthilfegruppen etc. beteiligt sind.
Die Förderung der Pflegeheime geschieht nach dem Pflegegesetz NRW (2003) durch Personenförderung (Pflegewohngeld) nicht mehr durch Objektförderung (Baukostenzuschuss). Dadurch liegt das wirtschaftliche Risiko beim Investor.
Festgestellt wurde, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt wünschen, so lange es irgend geht im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung zu leben. Sie können auf verschiedene Anbieter von ambulanter Pflege zugreifen.
Für die, die nicht mehr zu Hause leben können oder das nicht mehr wollen, stehen in Ahaus eine Anzahl verschiedener Wohneinrichtungen zur Verfügung, soweit erforderlich von ambulanter Pflege begleitet.
Altenwohnungen
geförderte Wohnungen (mit Bindung)
Jutestraße 22 8 WE 16 Plätze
Gartenstiege 24 3 WE 3 Plätze
Gerstenfeld 18 - 20 8 WE 12 Plätze
Marienstraße 12 7 WE 13 Plätze
Vissingkamp 15 a 8 WE 12 Plätze
zahlreiche kleine Wohnungen (nach bzw. ohne Bindung)
Domhof 3 - 5, Bockhorn 23/33/35, Bispinckplatz 1 - 3 etc.
Betreutes Wohnen
geförderte Wohnungen mit Bindung
Seniorenwohnpark in Alstätte 12 Plätze
Heinrich-Albertz-Haus 59 Plätze
St. Friedrich, Wessum 16 Plätze
van-Delden-Straße 20 20 Plätze
Lange Straße 60 11 Plätze
Wüllener Friedhofstraße 4 10 Plätze
Wohnungen ohne Bindung (u.a.)
Fuistingstraße 37
Wessumer Str. 24
Markt 20
Haaksbergener Str. 36
Stationäre Pflegeeinrichtungen (214 Plätze)
Altenwohn- und Pflegeheim St. Friedrich, Ahaus-Wessum
Heinrich-Albertz-Haus
Seniorenresidenz Holthues Hoff
Katharinenstift Alstätte
St. Marien Senioren- und Pflegezentrum
Spezielle Wohngemeinschaften
Es gibt Demenzwohngruppen in Ahaus-Wessum, deren Wirtschaftlichkeit gegenüber stationärer Versorgung allerdings fraglich ist und deren Effektivität und Betreuungsqualität zurzeit untersucht wird.
Dieses Angebot reiche gegenwärtig sicher aus. Eine Bestandserhebung in 2005 / 2006 habe ergeben, dass es im Kreis (Stand 30.06.2006) 120 freie Pflegeplätze gebe und dass konkrete Planungen für mindestens 240 zusätzliche Plätze vorlägen. Allerdings müsse man jetzt schon geeignete Standorte für weitere Einrichtungen im Ortszentrum sichern, da man erkennen könne, dass weiter draußen gelegene Häuser nicht so stark nachgefragt würden, so Kemmerling.
Er wies auch auf den Wettbewerb des Kreises Borken "Leben im Alter neu denken - Kreis Borken bewegt" aus dem Jahr 2005 hin, der langes, selbständiges Leben im Alter, Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen und die Dämpfung der Heimkosten im Kreis Borken zum Ziele habe. Zielgruppen seien hier allein lebende Ältere, ältere Menschen mit pflegenden Angehörigen, ältere Menschen mit Demenz, ältere Menschen im Krankenhaus und ältere Engagierte. Die Projektverantwortliche des Kreises, Frau Gausling, informiere im Frühjahr den Ausschuss für Soziales und Arbeit, Familien und Senioren der Stadt Ahaus über die Wettbewerbsergebnisse. Der Ausschuss prüfe dann die Übernahme einzelner Projekte in Ahaus.
Kemmerlings Fazit:
Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte wird deutlich steigen. Neue Betreuungsangebote werden erforderlich. Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements u. a. auch zum Erhalt und Ausbau von Angeboten für Senioren ist notwendig. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer muss größer werden. Das Entlassungsmanagement im Krankenhaus sollte verstärkt werden. Wohnformen, die das „Miteinander der Generationen“ ermöglichen, sollten erprobt und ein bedarfsgerechter Ausbau der (Pflege-) Infrastruktur angestrebt werden.
Der wachsenden Zahl der alten Menschen in unserer Stadt steht eine geringer werdende Zahl junger Menschen gegenüber. Die Prognosen weisen eine Abnahme von 7.700 in 2006 auf 6.039 in 2030 aus. Deshalb lag es nahe, auch nach Veränderung im Schulwesen der Stadt zu fragen.
Hermann Lefering, Leiter des Schulverwaltungsamtes, sah diese in seinem Vortrag darin, dass sich die Schule immer mehr zu einer Ganztagsschule entwickele. Für Ahaus sei das einerseits deutlich im Grundschulbereich mit der Einrichtung von Gruppen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) und andererseits in dem Bemühen um die Genehmigung, die Franziskusschule im Zuge der "Qualitätsoffensive Hauptschule" des Landes NRW als Ganztagshauptschule zu führen. Während bei ersteren bereits mehrere Gruppen bestünden, sei bei der Hauptschule ein erneuter Antrag gestellt worden, nachdem man beim ersten Durchlauf des Projektes unberücksichtigt geblieben sei.
Im Verlaufe des Vortrags wurde deutlich, dass sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch die Stadt Ahaus auf die veränderten Lernbedingungen in der Schulform als auch auf die Wandlungen, die sich aus der gewünschten Gleichstellung von Mann und Frau in Ehe und Familie sowie in der Arbeitswelt ergeben haben, reagieren. Viele Familien seien heute nicht mehr in der Lage, sich mit ausreichender Zeit um die Bildung und Erziehung der Kinder zu kümmern, sodass die Schule sich stärker als bisher darum kümmern müsse. Es gehe in keiner Weise darum, die Kinder dem Einfluss ihrer Eltern zu entziehen, sondern darum, eine angemessene Betreuung sicher zu stellen und für die Kinder bessere Lernvoraussetzungen zu schaffen. Individuelle Förderung der Stärken, Ausgleich von Lernrückständen, Lernschwächen und Benachteiligungen, Hausaufgabenhilfe, Förderung der Schülerinteressen durch zusätzliche Lernangebote und Verbesserung der Chancen für Ausbildung und Beruf seien die Ziele.
Die Offene Ganztagsgrundschule strebt die Verbesserung der Bildungsqualität durch individuelle Förderung der musisch-künstlerischen und der sozialen Bildung sowie von Bewegung, Sport und Spiel in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie Kirchen, Sportvereinen und Kultureinrichtungen an.
Getragen wird sie durch die Zusammenarbeit von Schule, Schulträger und Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Teilnahme ist freiwillig: nach Anmeldung und Aufnahme ist die Teilnahme an Angeboten der offenen Ganztagsschule bindend.
Das Raumprogramm einer Grundschule wird erweitert um Aufenthaltsraum, Ruheraum, Küche, Essensausgabe, Hausaufgabenhilfe, Sporthalle, Musikraum, Computerraum. Was Investitionen des Schulträgers erfordert.
Die Kosten von 30.000 bis 35.000 € pro Gruppe teilen sich das Land NRW, der Schulträger und die Eltern der teilnehmenden Schüler, deren Beiträge die Stadt nach Einkommen gestaffelt hat. Die Kosten für das Mittagessen tragen die Eltern; zurzeit betragen sie 2,40 €.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 gibt es Angebote an der Andreasschule, der Josefschule, der Pestalozzischule, seit dem Schuljahr 2006/2007 auch an der Don-Bosco-Schule. Im Schuljahr 2007/2008 werden die Aabachschule, die Burgschule, die Gottfried-von-Kappenberg-Schule und die Katharinenschule folgen.
Die Teilnahme an der Ganztagshauptschule ist für alle Schüler Pflicht. Die Kosten teilen sich das Land NRW und der Schulträger, die Stadt Ahaus. Das Land richtet zusätzliche Lehrerstellen (30%) ein, die Stadt Ahaus trägt die Sachkosten für das Schulgebäude und die Einrichtung einschließlich der Mensa sowie weitere Personalkosten für die Mittagsverpflegung, das Sekretariat und den Hausmeister.
Nach Ablehnung des ersten Antrags ist am 30. Januar ein zweiter Antrag gestellt worden.